Tankgas

Nachfolgend erhalten Sie ein breitgefächertes Angebot zum Thema Tankgas. Detaillierte Infomationen zu den einzelnen Tankarten können Sie den entsprechenden Seiten entnehmen (s. Navigation links), die nachfolgenden Themengebiete erreichen Sie durch Anklicken.

Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb der Flüssiggasbehälter

Der Eingriff ist durch Abschließen der Armaturenhaube/Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch Einzäunung zu unterbinden. Der Umgang mit offenem Feuer (z.B. Grillen) und das Rauchen sind in unmittelbarer Nähe des Behälters verboten. Der Bereich um den Behälter muss frei von Bewuchs (Bäume, Sträucher) gehalten werden.

Der Bereich A (rot) muss bei oberirdischer, halboberirdischer Aufstellung und bei erdgedeckten Behältern innerhalb des Domschachtes jederzeit von Zündquellen (Feuer, elektrische Anschlüsse oder Geräte) freigehalten werden.

Die Bereiche A (rot) und B (blau) müssen während des Befüllvorgangs von Zündquellen freigehalten werden und in Bereich B befindliche Geräte oder sonstige Zündquellen müssen sicher außer Betrieb gesetzt sein. Innerhalb der Bereiche A und B dürfen sich keine ungeschützten Kanaleinläufe, Schächte oder sonstige Öffnungen befinden.

Der helle, die Sonneneinstrahlung reflektierende Anstrich muss sauber gehalten werden, damit der Behälter insbesondere im Sommer gegen Erwärmung wirksam geschützt ist. Ein Feuerlöscher ist betriebsbereit zu halten und alle 2 Jahre von einer Fachfirma zu prüfen.

In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen keine brennbaren oder sonstige anlagenfremde Gegenstände gelagert werden; es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein(EX-Zone 1).

Nutzung der Ex - Bereiche

Explosionsgefährdete Bereiche für oberirdisch im Freien aufgestellte Flüssiggasbehälter

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Explosionsgefährdete Bereiche für erdgedeckte Flüssiggasbehälter während der Befüllung

Während des Befüllvorgangs ist das Betreten und Durchfahren des Bereiches B durch geeignete Massnahmen zu unterbinden, wie z. B. durch fachkundiges Aufsichtspersonal oder Warnzeichen.
Der Bereich A darf sich nicht auf Nachbargrundst
ücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken.
Erstreckt sich der Bereich B auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen, muss durch geeignete Massnahmen sichergestellt werden, dass die Anforderungen an diesen Bereich während des Befüllvorgangs eingehalten werden.
Die Einschränkung der Ex-Bereiche sind durch bauliche Massnahmen möglich. Befinden sich im Bereich von 3-5 m um die Behälterarmaturen Kanäle, Kanaleinläufe, Schächte und Öffnungen zu tieferliegenden Räumen (Kellerschächte), oder Luftansaugöffnungen, so sind während des Befüllvorgangs zusätzliche Schutzmassnahmen vorzusehen, wie z.B. die Abdeckung von Kanaleinläufen. In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggas-Behälter müssen die Anforderungen an den Bereich A im gesamten Raum eingehalten werden.

Brandlasten

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Es muss ein Abstand zu Brandlasten (z. B. Holzschuppen o. ä.) von mindestens 5 m zum oberirdischen und halboberirdischen Behälter eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereiches und unterhalb des oberirdischen Behälters dürfen keine brennbaren Stoffe (z.B. Brennholz) gelagert werden. Bauliche Veränderungen innerhalb eines Bereiches von 5 m sowie wesentliche Veränderungen des Umfeldes des Behälters bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Versorgungsunternehmen oder mit einem Sachkundigen.

Betrieb einer Flüssiggas-Anlage

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Flüssiggas-Anlagen dürfen nur von Fachfirmen installiert, geändert und erstmalig in Betrieb genommen werden. Vom Betreiber sind die Bedienungsanweisungen der Hersteller der Flüssiggas-Verbrauchsgeräte für den Betrieb und ggf. bei Betriebsstörungen sorgfältig zu beachten. Der Betreiber einer Flüssiggas-Anlage hat sich davon zu überzeugen, dass vor der ersten Inbetriebnahme oder nach einer Änderung der Anlage der ordnungsgemäße Zustand von einer Fachfirma geprüft und bescheinigt wurde. Die Bescheinigungen über die Prüfungen von Behälter und Gesamtanlage sind vom Betreiber aufzubewahren. Bei längerer Außerbetriebnahme sind die Ventile beginnend vom Behälterabsperrventil über Hauptabsperreinrichtung bis hin zu den Geräteabsperreinrichtungen zu schließen. Bei Wiederinbetriebnahme sind die Ventile in gleicher Reihenfolge zu öffnen. Füllstand regelmäßig kontrollieren. Für einen störungsfreien Betrieb sollte bei einem Inhalt von ca. 30% eine Befüllung des Behälters in Auftrag gegeben werden.

Armaturen

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Der Behälter besitzt fünf Standardarmaturen, die der Sicherheit, dem Befüllen und der Kontrolle des Inhaltes dienen. Mit dem Druckregler beginnt der Bereich der Rohrleitung.

Hausanschluß

unterirdisch

oberirdisch

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Ein vormontierter Hausanschluss ermöglicht die saubere und sichere Gebäudeeinführung der Rohrleitung. Über einen Gaszähler erfolgt die schnelle und unkomplizierte Ablesung des Gasverbrauchs.

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