Heizgas mit biogenem Anteil: eine weitere Option von DrachenGas
Die Energieversorgung entwickelt sich weiter. Mit Heizgas mit biogenem Anteil bietet DrachenGas eine zusätzliche Option für Kundinnen und Kunden, die ihre Wärmeversorgung Schritt für Schritt weiterentwickeln möchten.
Das Angebot ergänzt die bestehende Flüssiggasversorgung um einen dokumentierten biogenen Anteil. Welche Lösung zu Ihrer Anlage, Ihrem Verbrauch und Ihren Anforderungen passt, prüfen unsere Fachberater gerne gemeinsam mit Ihnen.
Was ist biogenes Flüssiggas?
Heizgas mit biogenem Anteil bezeichnet Flüssiggas, dem über ein Massenbilanzsystem ein Anteil biogenen Ursprungs rechnerisch zugeordnet und dokumentiert wird. Damit bietet DrachenGas eine weitere Möglichkeit, die eigene Wärmeversorgung weiterzuentwickeln.
Die chemischen und anwendungstechnischen Eigenschaften des gelieferten Flüssiggases entsprechen den Anforderungen für den vorgesehenen Einsatz in Flüssiggasanlagen.
Nachweis über die Massenbilanzierung
Die biogene Eigenschaft des zugeordneten Anteils wird von einem zertifizierten Unternehmen dokumentiert.
Grundlage ist eine nachvollziehbare Mengenbuchhaltung:
- Die zugeordneten Mengen überschreiten nicht die im System verfügbare biogene Menge.
- Die Mengen werden erfasst und dokumentiert.
- Eine Mehrfachzuordnung derselben Menge wird vermieden.
- Kundinnen und Kunden erhalten ein Zertifikat über den bezogenen biogenen Anteil.
Einsatz in der Wärmeversorgung
Heizgas mit biogenem Anteil kann für Anwendungen eingesetzt werden, die mit Flüssiggas versorgt werden. Ob der Einsatz für eine konkrete Anlage geeignet ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.
DrachenGas berät Sie zu:
- Flüssiggasversorgung für Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Wärmeversorgung für Gewerbe und Landwirtschaft
- Flüssiggasbehältern und Belieferung
- Nachweisen zum vereinbarten biogenen Anteil
- technischen und betrieblichen Fragen zu Ihrer Energieversorgung
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und individuelle Anforderungen
Das Gebäudemodernisierungsgesetz enthält Anforderungen an neu eingebaute Heizungen. Welche Regelungen gelten, hängt unter anderem vom Gebäudestandard, vom Standort und vom Zeitpunkt des Heizungseinbaus ab.
Für neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen in Bestandsgebäuden sieht das Gesetz ab 2029 Vorgaben zum Einsatz gesetzlich anerkannter biogener und weiterer klimafreundlicher Energieträger vor.
Ob Heizgas mit biogenem Anteil für Ihr Vorhaben relevant ist oder zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beitragen kann, hängt vom Einzelfall ab. Dabei spielen insbesondere die Art des Gebäudes, der Zeitpunkt des Heizungseinbaus, die kommunale Wärmeplanung und die eingesetzte Technik eine Rolle.
Planen Sie eine neue Heizungsanlage? Unsere Fachberater unterstützen Sie dabei, die geltenden Anforderungen gemeinsam mit einem Fachbetrieb zu prüfen und eine passende Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.
Unser Anspruch
DrachenGas entwickelt seine Energieangebote verantwortungsvoll weiter. Dabei verbinden wir zuverlässige Versorgung, technische Kompetenz und transparente Informationen.
Wir handeln leidenschaftlich, indem wir uns mit Engagement für passende Flüssiggaslösungen einsetzen. Wir handeln verantwortlich, indem wir Anforderungen, Nachweise und Auswirkungen sorgfältig berücksichtigen. Und wir handeln gemeinschaftlich, indem wir Kunden, Partner und Fachbetriebe in die Suche nach einer passenden Versorgungslösung einbeziehen.